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   ArbG Verden, 07.05.2003 - 1 Ca 859/02   

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https://dejure.org/2003,28317
ArbG Verden, 07.05.2003 - 1 Ca 859/02 (https://dejure.org/2003,28317)
ArbG Verden, Entscheidung vom 07.05.2003 - 1 Ca 859/02 (https://dejure.org/2003,28317)
ArbG Verden, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 1 Ca 859/02 (https://dejure.org/2003,28317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 des Arbeitsvertrages der Partein; § 242 BGB; § 134 BGB
    Rückzahlung von Ausbildungskosten wegen vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung; Anforderungen an die Verfallfristen des Arbeitsvertrages der Parteien; Einhaltung der Verfallfristen des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten wegen vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung; Anforderungen an die Verfallfristen des Arbeitsvertrages der Parteien; Einhaltung der Verfallfristen des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 918
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus ArbG Verden, 07.05.2003 - 1 Ca 859/02
    Im Kammertermin am 7.5.2003 hat die Klägerseite nach einem entsprechenden Hinweis des Gerichts auf das BGH-Urteil vom 29.1.2001 (NJW 2001, 1056 [BGH 29.01.2001 - II ZR 331/00] ) noch vor der Stellung der streitigen Anträge einen Parteiwechsel dahingehend vorgenommen, dass die Klageforderung nunmehr durch die KÜS ... Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) selbst und nicht mehr durch deren Gesellschafter verfolgt wird.

    Der Bundesgerichtshof hat mit dem grundlegenden Urteil vom 29.1.2001 (NJW 2001, 1056) entschieden, dass die GbR Rechtsfähigkeit besitzt, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet, in diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig.

    Das Arbeitsgericht folgt dieser Rechtsprechung des BGH, denn es gibt keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten, die auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einer Anerkennung der Arbeitgeberfähigkeit der GbR entgegenstehen (Diller, NZA 2003, 401 (402) [BGH 29.01.2001 - II ZR 331/00] [BGH 29.01.2001 - II ZR 331/00] m.w.N.).

    Dementsprechend hätte im vorliegenden Fall die durch die Gesellschafter der Klägerin erhobene Klage als unbegründet abgewiesen werden müssen, da die Gesellschafter im Aktivprozess der GbR nicht mehr aktiv legitimiert sind (Diller, NZA 2003, 401 (403) [BGH 29.01.2001 - II ZR 331/00] [BGH 29.01.2001 - II ZR 331/00] ).

  • BGH, 27.06.1996 - IX ZR 324/95

    Zustimmung des Beklagten zur Übernahme des Prozesses durch den Rechtsnachfolger

    Auszug aus ArbG Verden, 07.05.2003 - 1 Ca 859/02
    Das Arbeitsgericht folgt der herrschenden Meinung, wonach sich jedenfalls in erster Instanz ein Parteiwechsel auf Klägerseite im Allgemeinen nach den Regeln über die Klageänderung vollzieht, wobei die fehlende Zustimmung des Beklagten nach § 263 ZPO nicht schadet, wenn das Gericht den Parteiwechsel als sachdienlich zulässt (BGH Urteil vom 27.6.1996, NJW 1996, 2799 m. w. N.).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus ArbG Verden, 07.05.2003 - 1 Ca 859/02
    In diesen Fällen setzt sich der Arbeitnehmer in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst den Arbeitgeber zur Untätigkeit veranlasst, und dann, indem er den Verfall geltend macht, aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ableiten will (BAG Urteil vom 22.1.1997, DB 1997, 880 m.w.N.).
  • BAG, 06.07.1989 - 6 AZR 771/87

    Arbeitgeberstellung im Falle des Abschlusses von Arbeitsverträgen durch die

    Auszug aus ArbG Verden, 07.05.2003 - 1 Ca 859/02
    Im Einklang mit dem Bundesgerichtshof hat das Bundesarbeitsgericht in seiner früheren ständigen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) selbst nicht rechtsfähig und damit nicht parteifähig ist und daher grundsätzlich auch nicht Vertragspartner eines schuldrechtlichen Vertrages wie des Arbeitsvertrages nach den §§ 611 ff BGB sein kann, vielmehr wurde die Arbeitgeberstellung den Gesellschaftern in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit zugesprochen (BAG Urteil vom 6.7.1989, DB 1989, 1973 = NJW 1989, 3034 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2004 - L 4 U 76/03

    Insolvenzgeldumlage durch Unfallversicherungsträger - wirksame Heranziehung einer

    In der neueren arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung wird teilweise die Arbeitgeberfähigkeit der GbR bejaht (ArbG Verden, Urteil vom 7.5.2003, 1 CA 859/02, NZA 2003, 918), teilweise offengelassen (ArbG Hamburg, Urteil vom 14.1.2003, 18 CA 81/03).
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